Egal ob du ein Auto, Motorrad, Roller oder Fahrrad hast – unter einem Carport bleiben deine Lieblinge immer schön trocken und geschützt. Aber bevor du dir jetzt sofort ein Carport kaufst, solltest du die Baugenehmigung nicht vergessen. In vielen Fällen ist diese nämlich notwendig. Hier erfährst du, welche Richtlinien du beachten musst und wo du keine Genehmigung brauchst.
Richtlinien für dein Carport : Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
- Die Landesbauordnung beachten und verstehen
- Übersicht – wann ist eine Carport-Baugenehmigung notwendig?
- Brauchst du eine Genehmigung vom Nachbarn?
1. Die Landesbauordnung beachten und verstehen
Die Frage, ob du nun eine Baugenehmigung benötigst, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn beim Carport-Baurecht müssen sowohl die Richtlinien von Städten und Kommunen als auch das Landesrecht beachtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um den s.g. Bebauungsplan.
2. Übersicht – wann ist eine Carport-Baugenehmigung notwendig?
Das Baurecht wird in jedem Bundesland in spezifischen Landesbauordnungen festgelegt. Je nach Größe und dem geplanten Standort kann in jedem Bundesland der Bau deines Carports genehmigungsfrei sein. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Bundesland (2019) |
OHNE Baugenehmigung wenn: |
Baden-Württemberg 50 Abs. 1 LBO |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich |
Bayern Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich |
Berlin § 62 BauOBln |
Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich |
Brandenburg § 55 der BbgBO |
oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m² Grundfläche |
Bremen § 61 BremLBO |
Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich |
Hamburg § 60 HBauO |
eine Garage mit einer Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich |
Hessen § 55 HBO |
1.2 Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche, einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche… |
Mecklenburg-Vorpommern § 61 LBauO M-V |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m2, außer im Außenbereich |
Niedersachsen zu § 60 Abs. 1 NBauO |
bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist |
Nordrhein-Westfalen § 62 BauO NRW |
bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist |
Rheinland-Pfalz § 62 LBauO |
Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; außer im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern |
Saarland § 61 LBO |
Garagen einschließlich Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche |
Sachsen § 61 SächsBO |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich |
Sachsen-Anhalt § 60 BauO LSA |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind |
Schleswig-Holstein § 60 BauO S-H |
notwendige Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 2,75 m |
Thüringen § 60 ThürBO |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich |
Unser Tipp: Nimm auf jeden Fall den Weg über dein zuständiges Bauamt auf dich. Dort kann dir sicher in allen Fragen zum Antrag oder auch in Sonderfällen geholfen werden. Vor allem für erweiterte Regelungen innerhalb von Kommunen und Gemeinden. Was auf welchem Grundstück wie gebaut werden darf – ist in einer Flut an Vorschriften und Bebauungsplänen genau vorgeben.
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